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Steuern24. Dezember 20252 Min. Lesezeit

E-Rechnung 2025: Was Freelancer jetzt tun müssen

Ab 2025 gilt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Was Freelancer wissen müssen und wie du dich vorbereitest.

Dr. Florian Steiner

Gründer von taxfinito

Was ändert sich 2025?

Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmer in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) im B2B-Bereich zu empfangen und zu verarbeiten.

Wichtig: Eine PDF-Rechnung per E-Mail gilt NICHT als E-Rechnung!

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das automatisch verarbeitet werden kann.

Zugelassene Formate:

  • XRechnung - XML-basiert, Standard für Behörden
  • ZUGFeRD - PDF mit eingebetteten XML-Daten
  • Andere EU-konforme Formate (EN 16931)

Keine E-Rechnung:

  • PDF-Dateien (ohne XML-Daten)
  • Gescannte Papierrechnungen
  • Bilder von Rechnungen

Zeitplan der E-Rechnungspflicht

Ab wannWas gilt
01.01.2025Empfangspflicht für alle B2B
01.01.2027Versandpflicht bei Umsatz > 800.000 €
01.01.2028Versandpflicht für alle

Was bedeutet das für Freelancer?

Ab 2025: Empfangspflicht

Du musst E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Das bedeutet:

  1. E-Mail-Empfang muss möglich sein
  2. Software muss XRechnung/ZUGFeRD lesen können
  3. Archivierung muss GoBD-konform sein

Ab 2027/2028: Versandpflicht

Du musst deine Rechnungen als E-Rechnung versenden:

  1. Rechnungssoftware muss E-Rechnungen erstellen können
  2. Format muss XRechnung oder ZUGFeRD sein
  3. Versand per E-Mail oder Plattform

Was muss ich jetzt tun?

Schritt 1: Software prüfen

Prüfe, ob deine aktuelle Rechnungssoftware E-Rechnungen unterstützt:

  • XRechnung Export ✓
  • ZUGFeRD Export ✓
  • Import und Anzeige von E-Rechnungen ✓

Schritt 2: E-Mail-Adresse einrichten

Richte eine dedizierte E-Mail für Rechnungsempfang ein:

  • rechnungen@deinefirma.de
  • invoices@deinefirma.de

Schritt 3: Archivierung sicherstellen

E-Rechnungen müssen wie Papierbelege 10 Jahre aufbewahrt werden - GoBD-konform!

Ausnahmen

Diese Rechnungen sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen:

  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 €
  • Fahrausweise
  • Steuerfreie Umsätze (§ 4 Nr. 8-29 UStG)

XRechnung vs. ZUGFeRD

KriteriumXRechnungZUGFeRD
FormatReines XMLPDF + XML
LesbarkeitNur maschinellAuch visuell
Für BehördenPflichtMeist akzeptiert
EmpfehlungB2GB2B

Tipp für Freelancer: ZUGFeRD ist praktischer, weil du auch ein lesbares PDF hast.

taxfinito und E-Rechnung

taxfinito unterstützt die E-Rechnungspflicht:

  • Import von XRechnung und ZUGFeRD
  • Automatische Datenextraktion aus E-Rechnungen
  • GoBD-konforme Archivierung
  • Kompatibel mit DATEV für Steuerberater

Tags:

E-Rechnung2025XRechnungZUGFeRDPflicht

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