E-Rechnung Pflicht für Freiberufler: Der komplette Guide 2025-2028
Alles zur E-Rechnungspflicht für Freiberufler: Fristen, XRechnung vs ZUGFeRD, was du jetzt tun musst und wie du compliant bleibst.
Dr. Florian Steiner
Gründer von taxfinito
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist nicht einfach eine PDF per E-Mail. Eine echte E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat.
Der Unterschied:
- PDF-Rechnung: Ein Bild der Rechnung. Computer können sie nicht automatisch verarbeiten.
- E-Rechnung: Strukturierte Daten (XML), die automatisch ausgelesen und verbucht werden können.
In Deutschland gibt es zwei zugelassene E-Rechnungsformate:
| Format | Beschreibung | Verwendung |
|---|---|---|
| XRechnung | Reines XML-Format, deutsche Norm | Pflicht bei Behörden, B2G |
| ZUGFeRD | PDF mit eingebettetem XML | Flexibel, auch für B2B |
Die E-Rechnung Pflicht: Der Zeitplan 2025-2028
Das Wachstumschancengesetz hat einen verbindlichen Fahrplan für die E-Rechnung eingeführt:
Ab 1. Januar 2025: Empfangspflicht
Was gilt jetzt:
- Alle Unternehmen in Deutschland müssen E-Rechnungen empfangen können
- Das gilt auch für Freiberufler und Kleinunternehmer
- Du brauchst mindestens ein E-Mail-Postfach und eine Möglichkeit, E-Rechnungen zu öffnen
Was das praktisch bedeutet:
Wenn ein Geschäftspartner dir eine XRechnung schickt, darfst du sie nicht ablehnen. Du musst sie annehmen und verarbeiten können.
Übergangsphase 2025-2026
Was noch erlaubt ist:
- PDF-Rechnungen per E-Mail versenden
- Papierrechnungen versenden
- Rechnungen im EDI-Format (bei bestehenden Vereinbarungen)
Aber: Dein Empfänger muss zustimmen, dass du noch kein E-Rechnungsformat verwendest.
Ab 1. Januar 2027: Sendepflicht für größere Unternehmen
Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen im B2B-Bereich versenden.
Ab 1. Januar 2028: Sendepflicht für alle
Dann gilt für ALLE:
- Jeder Freiberufler, jedes Unternehmen, jeder Kleinunternehmer
- Alle B2B-Rechnungen müssen als E-Rechnung versendet werden
- Papier und PDF sind dann nicht mehr erlaubt (für Rechnungen an Unternehmen)
Bin ich als Freiberufler betroffen?
Kurze Antwort: Ja.
Seit dem 1. Januar 2025 musst du als Freiberufler E-Rechnungen empfangen können. Das gilt unabhängig von:
- Deinem Umsatz
- Deiner Branche
- Ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt
Ab 2028 musst du auch alle Rechnungen an Geschäftskunden als E-Rechnung versenden.
Ausnahmen
E-Rechnungen sind nicht erforderlich bei:
- Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
- Kleinbetragsrechnungen unter 250 € (optional)
- Fahrausweise
- Rechnungen von Kleinunternehmern an andere Unternehmen (bis Ende 2027 mit Zustimmung des Empfängers)
XRechnung vs ZUGFeRD: Welches Format für Freiberufler?
XRechnung
Was ist das?
Ein reines XML-Datenformat. Keine visuelle Darstellung — nur maschinenlesbare Daten.
Vorteile:
- Offizieller deutscher Standard
- Pflicht für Rechnungen an Behörden
- Maximale Automatisierung möglich
Nachteile:
- Für Menschen nicht direkt lesbar
- Benötigt spezielle Software zur Anzeige
Wann nutzen?
- Bei Rechnungen an Behörden (Pflicht)
- Wenn dein Kunde XRechnung explizit fordert
ZUGFeRD
Was ist das?
Ein Hybridformat: PDF mit eingebettetem XML. Du siehst eine normale PDF-Rechnung, aber die Daten sind zusätzlich maschinenlesbar eingebettet.
Vorteile:
- Visuell lesbar (PDF) + maschinenlesbar (XML)
- Flexibel einsetzbar
- Auch für Empfänger ohne spezielle Software nutzbar
- Verschiedene Profile (von Minimum bis Extended)
Nachteile:
- Größere Dateien als XRechnung
- Manche Behörden akzeptieren nur XRechnung
Wann nutzen?
- Für die meisten B2B-Rechnungen
- Wenn du dir nicht sicher bist, was dein Kunde braucht
Empfehlung für Freiberufler
Nutze ZUGFeRD 2.0 (Profil EN 16931) für die meisten Rechnungen. Es ist:
- Vom Empfänger lesbar, auch ohne spezielle Software
- E-Rechnungs-konform nach EU-Norm
- Flexibel einsetzbar
Nutze XRechnung nur, wenn:
- Dein Kunde eine Behörde ist
- Dein Kunde explizit XRechnung fordert
Was muss eine E-Rechnung enthalten?
E-Rechnungen müssen alle Pflichtangaben einer normalen Rechnung enthalten:
Pflichtangaben nach § 14 UStG:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der Lieferung/Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung/Leistung
- Nettobetrag
- Steuersatz und Steuerbetrag
- Bruttobetrag
Zusätzlich bei E-Rechnungen:
- Leitweg-ID (bei Rechnungen an Behörden)
- Käuferreferenz (Bestellnummer, wenn vorhanden)
- Bankverbindung (IBAN)
Wie erstelle ich eine E-Rechnung als Freiberufler?
Option 1: Buchhaltungssoftware
Die meisten modernen Buchhaltungsprogramme können E-Rechnungen erstellen:
- lexoffice
- sevDesk
- FastBill
- Debitoor/SumUp
- taxfinito (mit automatischem E-Rechnungs-Export)
Vorteil: Einmal einrichten, dann automatisch bei jeder Rechnung.
Option 2: Kostenlose Online-Tools
Für gelegentliche E-Rechnungen:
- E-Rechnung erstellen auf der Webseite des BMWK
- Rechnungsverarbeitungsplattformen der Länder
Nachteil: Manuell, nicht in deine Buchhaltung integriert.
Option 3: Word/Excel mit Konvertierung
Du erstellst die Rechnung wie gewohnt und konvertierst sie dann in ein E-Rechnungsformat.
Nachteil: Fehleranfällig, nicht empfohlen.
E-Rechnungen empfangen und verarbeiten
Was du brauchst
- E-Mail-Postfach: E-Rechnungen werden per E-Mail zugestellt
- Software zum Öffnen: ZUGFeRD-PDFs kannst du normal öffnen. Für XRechnung brauchst du einen Viewer.
- Archivierung: E-Rechnungen müssen GoBD-konform archiviert werden (10 Jahre)
XRechnung-Viewer
Kostenlose Möglichkeiten, XRechnungen zu öffnen:
- Kostenloser KoSIT-Viewer: xrechnung.io
- ELSTER-Portal: Kann XRechnungen anzeigen
- Buchhaltungssoftware: Die meisten können XRechnung importieren
Archivierungspflicht
E-Rechnungen müssen wie alle Geschäftsunterlagen:
- 10 Jahre aufbewahrt werden
- Unveränderbar gespeichert sein
- Maschinell auswertbar bleiben
Achtung: Ein Ausdruck der E-Rechnung reicht nicht! Du musst die Original-Datei (XML/ZUGFeRD-PDF) aufbewahren.
Häufige Fehler vermeiden
Fehler 1: PDF ist doch E-Rechnung, oder?
Nein. Eine normale PDF ist keine E-Rechnung. Nur strukturierte Datenformate (XRechnung, ZUGFeRD) zählen.
Fehler 2: Als Kleinunternehmer bin ich nicht betroffen
Doch. Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen E-Rechnungen empfangen können. Ab 2028 auch versenden (an Geschäftskunden).
Fehler 3: E-Rechnungen ausdrucken und den Ausdruck archivieren
Falsch. Du musst die digitale Originaldatei aufbewahren. Der Ausdruck allein erfüllt nicht die GoBD-Anforderungen.
Fehler 4: Ich schicke nur Rechnungen an Privatpersonen
Dann bist du (teilweise) entlastet. B2C-Rechnungen sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Aber: Sobald du einen Geschäftskunden hast, gelten die Regeln.
Fehler 5: Ich warte bis 2028
Riskant. Die Empfangspflicht gilt bereits seit 2025. Wenn ein Geschäftspartner dir eine E-Rechnung schickt und du sie nicht annehmen kannst, hast du ein Problem.
Checkliste: E-Rechnung ready als Freiberufler
Sofort erledigen (2025)
- [ ] E-Mail-Postfach prüfen: Können E-Rechnungen empfangen werden?
- [ ] XRechnung-Viewer installieren oder Online-Viewer testen
- [ ] Buchhaltungssoftware prüfen: Kann sie E-Rechnungen importieren?
- [ ] Archivierungslösung: Wo speicherst du E-Rechnungen GoBD-konform?
Bis Ende 2027 erledigen
- [ ] E-Rechnungs-Erstellung einrichten: Software auswählen, die E-Rechnungen erstellen kann
- [ ] Rechnungsvorlage anpassen: Alle Pflichtangaben vorhanden?
- [ ] Kunden informieren: Ab 2028 bekommst du nur noch E-Rechnungen versendet
- [ ] Prozesse testen: Eine Test-E-Rechnung erstellen und versenden
Laufend
- [ ] Neue Vorschriften verfolgen: Die Details werden noch konkretisiert
- [ ] Software aktuell halten: Updates bringen E-Rechnungs-Funktionen
- [ ] Steuerberater fragen: Bei Unsicherheiten im Einzelfall
E-Rechnung und Steuerberater
Die E-Rechnung vereinfacht die Zusammenarbeit mit deinem Steuerberater:
Vorteile:
- Automatischer Datenimport in DATEV
- Weniger manuelle Erfassung
- Geringeres Fehlerrisiko
- Schnellere Verarbeitung
Was sich ändert:
- Du lieferst Daten, nicht Papier
- Der Steuerberater kann automatisiert prüfen
- Die Kommunikation wird digitaler
Tipp: Sprich mit deinem Steuerberater über E-Rechnungen. Viele bieten spezielle Portale für den Belegaustausch.
Die Zukunft: Was kommt nach 2028?
Die E-Rechnung ist erst der Anfang der Digitalisierung:
Mögliche Entwicklungen:
- Echtzeit-Reporting: Rechnungsdaten direkt ans Finanzamt (wie in Italien)
- Automatische Vorsteuerprüfung: Das Finanzamt prüft Vorsteueransprüche automatisch
- EU-weite Standardisierung: Ein Format für alle EU-Länder
Für Freiberufler bedeutet das:
- Mehr Transparenz (auch für das Finanzamt)
- Weniger manuelle Arbeit
- Mehr Automatisierung möglich
Wie taxfinito bei E-Rechnungen hilft
taxfinito macht E-Rechnungen einfach:
E-Rechnungen empfangen:
- Automatischer Import von E-Rechnungen
- XRechnung und ZUGFeRD werden erkannt und verarbeitet
- Daten werden automatisch extrahiert und kategorisiert
E-Rechnungen erstellen:
- Rechnungen als ZUGFeRD oder XRechnung exportieren
- Alle Pflichtangaben werden geprüft
- Ein Klick — fertig
E-Rechnungen archivieren:
- GoBD-konforme Speicherung
- 10 Jahre revisionssicher
- Jederzeit auffindbar
Für den Steuerberater:
- DATEV-Export inklusive E-Rechnungsdaten
- Automatische Zuordnung zu Geschäftsvorfällen
- Weniger Rückfragen, schnellere Abschlüsse
Zusammenfassung
Was du jetzt tun musst:
- E-Rechnungen empfangen können (seit 1.1.2025 Pflicht)
- Archivierungslösung einrichten
- Bis 2028 auf E-Rechnungs-Versand vorbereiten
Was du wissen musst:
- E-Rechnung ≠ PDF-Rechnung
- ZUGFeRD ist für die meisten Freiberufler die beste Wahl
- Kleinunternehmer sind nicht ausgenommen
- Originaldateien müssen aufbewahrt werden
Nächster Schritt:
Prüfe heute, ob du E-Rechnungen empfangen kannst. Teste einen XRechnung-Viewer und stelle sicher, dass deine Buchhaltungssoftware E-Rechnungs-ready ist.
Bei Fragen zur E-Rechnung oder wie taxfinito dir helfen kann: Schreib uns per WhatsApp — wir helfen dir, compliant zu werden.
Tags: