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Steuern5. Februar 20267 Min. Lesezeit

E-Rechnung Pflicht für Freiberufler: Der komplette Guide 2025-2028

Alles zur E-Rechnungspflicht für Freiberufler: Fristen, XRechnung vs ZUGFeRD, was du jetzt tun musst und wie du compliant bleibst.

Dr. Florian Steiner

Gründer von taxfinito

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist nicht einfach eine PDF per E-Mail. Eine echte E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat.

Der Unterschied:

  • PDF-Rechnung: Ein Bild der Rechnung. Computer können sie nicht automatisch verarbeiten.
  • E-Rechnung: Strukturierte Daten (XML), die automatisch ausgelesen und verbucht werden können.

In Deutschland gibt es zwei zugelassene E-Rechnungsformate:

FormatBeschreibungVerwendung
XRechnungReines XML-Format, deutsche NormPflicht bei Behörden, B2G
ZUGFeRDPDF mit eingebettetem XMLFlexibel, auch für B2B

Die E-Rechnung Pflicht: Der Zeitplan 2025-2028

Das Wachstumschancengesetz hat einen verbindlichen Fahrplan für die E-Rechnung eingeführt:

Ab 1. Januar 2025: Empfangspflicht

Was gilt jetzt:

  • Alle Unternehmen in Deutschland müssen E-Rechnungen empfangen können
  • Das gilt auch für Freiberufler und Kleinunternehmer
  • Du brauchst mindestens ein E-Mail-Postfach und eine Möglichkeit, E-Rechnungen zu öffnen

Was das praktisch bedeutet:

Wenn ein Geschäftspartner dir eine XRechnung schickt, darfst du sie nicht ablehnen. Du musst sie annehmen und verarbeiten können.

Übergangsphase 2025-2026

Was noch erlaubt ist:

  • PDF-Rechnungen per E-Mail versenden
  • Papierrechnungen versenden
  • Rechnungen im EDI-Format (bei bestehenden Vereinbarungen)

Aber: Dein Empfänger muss zustimmen, dass du noch kein E-Rechnungsformat verwendest.

Ab 1. Januar 2027: Sendepflicht für größere Unternehmen

Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen im B2B-Bereich versenden.

Ab 1. Januar 2028: Sendepflicht für alle

Dann gilt für ALLE:

  • Jeder Freiberufler, jedes Unternehmen, jeder Kleinunternehmer
  • Alle B2B-Rechnungen müssen als E-Rechnung versendet werden
  • Papier und PDF sind dann nicht mehr erlaubt (für Rechnungen an Unternehmen)

Bin ich als Freiberufler betroffen?

Kurze Antwort: Ja.

Seit dem 1. Januar 2025 musst du als Freiberufler E-Rechnungen empfangen können. Das gilt unabhängig von:

  • Deinem Umsatz
  • Deiner Branche
  • Ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt

Ab 2028 musst du auch alle Rechnungen an Geschäftskunden als E-Rechnung versenden.

Ausnahmen

E-Rechnungen sind nicht erforderlich bei:

  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
  • Kleinbetragsrechnungen unter 250 € (optional)
  • Fahrausweise
  • Rechnungen von Kleinunternehmern an andere Unternehmen (bis Ende 2027 mit Zustimmung des Empfängers)

XRechnung vs ZUGFeRD: Welches Format für Freiberufler?

XRechnung

Was ist das?

Ein reines XML-Datenformat. Keine visuelle Darstellung — nur maschinenlesbare Daten.

Vorteile:

  • Offizieller deutscher Standard
  • Pflicht für Rechnungen an Behörden
  • Maximale Automatisierung möglich

Nachteile:

  • Für Menschen nicht direkt lesbar
  • Benötigt spezielle Software zur Anzeige

Wann nutzen?

  • Bei Rechnungen an Behörden (Pflicht)
  • Wenn dein Kunde XRechnung explizit fordert

ZUGFeRD

Was ist das?

Ein Hybridformat: PDF mit eingebettetem XML. Du siehst eine normale PDF-Rechnung, aber die Daten sind zusätzlich maschinenlesbar eingebettet.

Vorteile:

  • Visuell lesbar (PDF) + maschinenlesbar (XML)
  • Flexibel einsetzbar
  • Auch für Empfänger ohne spezielle Software nutzbar
  • Verschiedene Profile (von Minimum bis Extended)

Nachteile:

  • Größere Dateien als XRechnung
  • Manche Behörden akzeptieren nur XRechnung

Wann nutzen?

  • Für die meisten B2B-Rechnungen
  • Wenn du dir nicht sicher bist, was dein Kunde braucht

Empfehlung für Freiberufler

Nutze ZUGFeRD 2.0 (Profil EN 16931) für die meisten Rechnungen. Es ist:

  • Vom Empfänger lesbar, auch ohne spezielle Software
  • E-Rechnungs-konform nach EU-Norm
  • Flexibel einsetzbar

Nutze XRechnung nur, wenn:

  • Dein Kunde eine Behörde ist
  • Dein Kunde explizit XRechnung fordert

Was muss eine E-Rechnung enthalten?

E-Rechnungen müssen alle Pflichtangaben einer normalen Rechnung enthalten:

Pflichtangaben nach § 14 UStG:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der Lieferung/Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung/Leistung
  • Nettobetrag
  • Steuersatz und Steuerbetrag
  • Bruttobetrag

Zusätzlich bei E-Rechnungen:

  • Leitweg-ID (bei Rechnungen an Behörden)
  • Käuferreferenz (Bestellnummer, wenn vorhanden)
  • Bankverbindung (IBAN)

Wie erstelle ich eine E-Rechnung als Freiberufler?

Option 1: Buchhaltungssoftware

Die meisten modernen Buchhaltungsprogramme können E-Rechnungen erstellen:

  • lexoffice
  • sevDesk
  • FastBill
  • Debitoor/SumUp
  • taxfinito (mit automatischem E-Rechnungs-Export)

Vorteil: Einmal einrichten, dann automatisch bei jeder Rechnung.

Option 2: Kostenlose Online-Tools

Für gelegentliche E-Rechnungen:

  • E-Rechnung erstellen auf der Webseite des BMWK
  • Rechnungsverarbeitungsplattformen der Länder

Nachteil: Manuell, nicht in deine Buchhaltung integriert.

Option 3: Word/Excel mit Konvertierung

Du erstellst die Rechnung wie gewohnt und konvertierst sie dann in ein E-Rechnungsformat.

Nachteil: Fehleranfällig, nicht empfohlen.

E-Rechnungen empfangen und verarbeiten

Was du brauchst

  1. E-Mail-Postfach: E-Rechnungen werden per E-Mail zugestellt
  2. Software zum Öffnen: ZUGFeRD-PDFs kannst du normal öffnen. Für XRechnung brauchst du einen Viewer.
  3. Archivierung: E-Rechnungen müssen GoBD-konform archiviert werden (10 Jahre)

XRechnung-Viewer

Kostenlose Möglichkeiten, XRechnungen zu öffnen:

  • Kostenloser KoSIT-Viewer: xrechnung.io
  • ELSTER-Portal: Kann XRechnungen anzeigen
  • Buchhaltungssoftware: Die meisten können XRechnung importieren

Archivierungspflicht

E-Rechnungen müssen wie alle Geschäftsunterlagen:

  • 10 Jahre aufbewahrt werden
  • Unveränderbar gespeichert sein
  • Maschinell auswertbar bleiben

Achtung: Ein Ausdruck der E-Rechnung reicht nicht! Du musst die Original-Datei (XML/ZUGFeRD-PDF) aufbewahren.

Häufige Fehler vermeiden

Fehler 1: PDF ist doch E-Rechnung, oder?

Nein. Eine normale PDF ist keine E-Rechnung. Nur strukturierte Datenformate (XRechnung, ZUGFeRD) zählen.

Fehler 2: Als Kleinunternehmer bin ich nicht betroffen

Doch. Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen E-Rechnungen empfangen können. Ab 2028 auch versenden (an Geschäftskunden).

Fehler 3: E-Rechnungen ausdrucken und den Ausdruck archivieren

Falsch. Du musst die digitale Originaldatei aufbewahren. Der Ausdruck allein erfüllt nicht die GoBD-Anforderungen.

Fehler 4: Ich schicke nur Rechnungen an Privatpersonen

Dann bist du (teilweise) entlastet. B2C-Rechnungen sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Aber: Sobald du einen Geschäftskunden hast, gelten die Regeln.

Fehler 5: Ich warte bis 2028

Riskant. Die Empfangspflicht gilt bereits seit 2025. Wenn ein Geschäftspartner dir eine E-Rechnung schickt und du sie nicht annehmen kannst, hast du ein Problem.

Checkliste: E-Rechnung ready als Freiberufler

Sofort erledigen (2025)

  • [ ] E-Mail-Postfach prüfen: Können E-Rechnungen empfangen werden?
  • [ ] XRechnung-Viewer installieren oder Online-Viewer testen
  • [ ] Buchhaltungssoftware prüfen: Kann sie E-Rechnungen importieren?
  • [ ] Archivierungslösung: Wo speicherst du E-Rechnungen GoBD-konform?

Bis Ende 2027 erledigen

  • [ ] E-Rechnungs-Erstellung einrichten: Software auswählen, die E-Rechnungen erstellen kann
  • [ ] Rechnungsvorlage anpassen: Alle Pflichtangaben vorhanden?
  • [ ] Kunden informieren: Ab 2028 bekommst du nur noch E-Rechnungen versendet
  • [ ] Prozesse testen: Eine Test-E-Rechnung erstellen und versenden

Laufend

  • [ ] Neue Vorschriften verfolgen: Die Details werden noch konkretisiert
  • [ ] Software aktuell halten: Updates bringen E-Rechnungs-Funktionen
  • [ ] Steuerberater fragen: Bei Unsicherheiten im Einzelfall

E-Rechnung und Steuerberater

Die E-Rechnung vereinfacht die Zusammenarbeit mit deinem Steuerberater:

Vorteile:

  • Automatischer Datenimport in DATEV
  • Weniger manuelle Erfassung
  • Geringeres Fehlerrisiko
  • Schnellere Verarbeitung

Was sich ändert:

  • Du lieferst Daten, nicht Papier
  • Der Steuerberater kann automatisiert prüfen
  • Die Kommunikation wird digitaler

Tipp: Sprich mit deinem Steuerberater über E-Rechnungen. Viele bieten spezielle Portale für den Belegaustausch.

Die Zukunft: Was kommt nach 2028?

Die E-Rechnung ist erst der Anfang der Digitalisierung:

Mögliche Entwicklungen:

  • Echtzeit-Reporting: Rechnungsdaten direkt ans Finanzamt (wie in Italien)
  • Automatische Vorsteuerprüfung: Das Finanzamt prüft Vorsteueransprüche automatisch
  • EU-weite Standardisierung: Ein Format für alle EU-Länder

Für Freiberufler bedeutet das:

  • Mehr Transparenz (auch für das Finanzamt)
  • Weniger manuelle Arbeit
  • Mehr Automatisierung möglich

Wie taxfinito bei E-Rechnungen hilft

taxfinito macht E-Rechnungen einfach:

E-Rechnungen empfangen:

  • Automatischer Import von E-Rechnungen
  • XRechnung und ZUGFeRD werden erkannt und verarbeitet
  • Daten werden automatisch extrahiert und kategorisiert

E-Rechnungen erstellen:

  • Rechnungen als ZUGFeRD oder XRechnung exportieren
  • Alle Pflichtangaben werden geprüft
  • Ein Klick — fertig

E-Rechnungen archivieren:

  • GoBD-konforme Speicherung
  • 10 Jahre revisionssicher
  • Jederzeit auffindbar

Für den Steuerberater:

  • DATEV-Export inklusive E-Rechnungsdaten
  • Automatische Zuordnung zu Geschäftsvorfällen
  • Weniger Rückfragen, schnellere Abschlüsse

Zusammenfassung

Was du jetzt tun musst:

  1. E-Rechnungen empfangen können (seit 1.1.2025 Pflicht)
  2. Archivierungslösung einrichten
  3. Bis 2028 auf E-Rechnungs-Versand vorbereiten

Was du wissen musst:

  • E-Rechnung ≠ PDF-Rechnung
  • ZUGFeRD ist für die meisten Freiberufler die beste Wahl
  • Kleinunternehmer sind nicht ausgenommen
  • Originaldateien müssen aufbewahrt werden

Nächster Schritt:

Prüfe heute, ob du E-Rechnungen empfangen kannst. Teste einen XRechnung-Viewer und stelle sicher, dass deine Buchhaltungssoftware E-Rechnungs-ready ist.

Bei Fragen zur E-Rechnung oder wie taxfinito dir helfen kann: Schreib uns per WhatsApp — wir helfen dir, compliant zu werden.

Tags:

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