Ist-Versteuerung: Was Freelancer wissen müssen
Alles über Ist-Versteuerung für Freiberufler: Vorteile, Voraussetzungen und wie du sie beim Finanzamt beantragst.
Dr. Florian Steiner
Gründer von taxfinito
Was ist die Ist-Versteuerung?
Bei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn der Kunde tatsächlich bezahlt hat. Du musst die Umsatzsteuer also erst an das Finanzamt abführen, wenn das Geld auf deinem Konto eingegangen ist.
Im Gegensatz dazu: Bei der Soll-Versteuerung wird die Umsatzsteuer bereits mit Rechnungsstellung fällig - unabhängig davon, ob der Kunde schon bezahlt hat.
Warum ist das wichtig?
Beispiel: Du stellst im Januar eine Rechnung über 1.190 € brutto (1.000 € netto + 190 € USt). Der Kunde zahlt erst im März.
- Soll-Versteuerung: Du musst die 190 € USt in der Januar-Voranmeldung angeben
- Ist-Versteuerung: Du gibst die 190 € USt erst in der März-Voranmeldung an
Der Vorteil: Du finanzierst nicht die Umsatzsteuer für säumige Kunden vor!
Wer darf die Ist-Versteuerung nutzen?
Du kannst die Ist-Versteuerung beantragen, wenn:
- Freiberufler (§ 18 EStG) - automatisch berechtigt
- Gesamtumsatz im Vorjahr unter 800.000 €
- Von der Buchführungspflicht befreit (keine Bilanzierung)
Als Freelancer erfüllst du in der Regel alle Voraussetzungen automatisch!
Wie beantrage ich die Ist-Versteuerung?
Bei Neugründung:
Im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" kannst du die Ist-Versteuerung direkt ankreuzen.
Für bestehende Selbständige:
Formloser Antrag ans Finanzamt:
*"Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) gemäß § 20 UStG. [Deine Daten und Steuernummer]"*
Wichtig: Der Antrag gilt ab dem Folgemonat der Genehmigung.
Vorteile der Ist-Versteuerung
- Liquiditätsvorteil - Keine Vorfinanzierung der USt
- Einfachere Buchhaltung - Zahlungszeitpunkt = Erfassungszeitpunkt
- Weniger Risiko - Bei Forderungsausfall keine bereits gezahlte USt zurückfordern
Nachteile der Ist-Versteuerung
- Späterer Vorsteuerabzug - Auch die Vorsteuer wird erst bei Zahlung abzugsfähig
- Mehr Aufwand bei großen Beträgen - Zeitliche Zuordnung erforderlich
Praktisches Beispiel
Freelancer Max im November:
| Vorgang | Betrag | Soll-Versteuerung | Ist-Versteuerung |
|---|---|---|---|
| Rechnung 15.10. | 5.950 € | USt im Oktober | - |
| Zahlung 20.11. | 5.950 € | - | USt im November |
Bei Soll-Versteuerung hätte Max die 950 € USt bereits im Oktober melden müssen, obwohl er das Geld noch nicht hatte.
Ist-Versteuerung und taxfinito
taxfinito unterstützt beide Versteuerungsarten:
- Automatische Erkennung des Zahlungseingangs
- Korrekte Zuordnung zur richtigen Voranmeldung
- Übersicht über offene Forderungen und deren USt-Status
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