Wann muss ich als Freelancer Steuererklärung abgeben?
Alle Fristen für die Steuererklärung als Freelancer: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer im Überblick.
Dr. Florian Steiner
Gründer von taxfinito
Kurzantwort
Als Freelancer musst du deine Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres.
Fristen im Überblick
| Steuererklärung | Ohne Steuerberater | Mit Steuerberater |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | 31. Juli | 28./29. Februar (+1 Jahr) |
| Umsatzsteuerjahreserklärung | 31. Juli | 28./29. Februar (+1 Jahr) |
| Gewerbesteuer (falls relevant) | 31. Juli | 28./29. Februar (+1 Jahr) |
Beispiel für Steuerjahr 2025:
- Ohne Steuerberater: bis 31.07.2026
- Mit Steuerberater: bis 28.02.2027
Welche Erklärungen muss ich abgeben?
1. Einkommensteuererklärung (Pflicht)
Als Freelancer bist du zur Abgabe verpflichtet, sobald dein Gewinn über dem Grundfreibetrag liegt.
Relevante Anlagen:
- Anlage S (für Freiberufler)
- Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
- Anlage Vorsorgeaufwand
2. Umsatzsteuerjahreserklärung
Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist (nicht Kleinunternehmer), musst du eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben.
3. Gewerbesteuererklärung
Nur relevant, wenn du gewerblich tätig bist. Freiberufler (§ 18 EStG) zahlen keine Gewerbesteuer.
Unterjährige Pflichten
Neben der Jahreserklärung gibt es laufende Pflichten:
| Pflicht | Frist |
|---|---|
| USt-Voranmeldung (monatlich) | 10. des Folgemonats |
| USt-Voranmeldung (vierteljährlich) | 10. des Folgequartals |
| Einkommensteuer-Vorauszahlung | 10.03., 10.06., 10.09., 10.12. |
Was passiert bei Verspätung?
Bei verspäteter Abgabe drohen:
- Verspätungszuschlag: Mindestens 25 € pro angefangenen Monat
- Zwangsgeld: Bei Nichtabgabe trotz Aufforderung
- Schätzung: Das Finanzamt schätzt dein Einkommen (oft ungünstig)
Fristverlängerung beantragen
Du kannst beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen, wenn:
- Du krank warst
- Belege fehlen (von Dritten)
- Außergewöhnliche Umstände vorliegen
Wichtig: Immer VOR Fristablauf beantragen!
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