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Steuern5. Februar 20265 Min. Lesezeit

Kleinunternehmerregelung 2026: Neue Grenzen und was sich ändert

Die Kleinunternehmerregelung wurde 2025 grundlegend geändert. Neue Umsatzgrenzen, EU-Regelungen und was Freiberufler jetzt wissen müssen.

Dr. Florian Steiner

Gründer von taxfinito

Das Wichtigste in Kürze

Ab 2025 gelten neue Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung:

  • Vorjahresumsatz: maximal 25.000 € (vorher 22.000 €)
  • Laufendes Jahr: maximal 100.000 € (vorher 50.000 €)

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit dich von der Umsatzsteuer - du musst keine USt auf Rechnungen ausweisen und keine USt-Voranmeldungen abgeben.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet:

  • Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus
  • Deine Rechnungen enthalten den Hinweis: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet"
  • Du gibst keine USt-Voranmeldungen ab
  • Du kannst keinen Vorsteuerabzug geltend machen

Die neuen Grenzen ab 2025

JahrVorjahresgrenzeGrenze laufendes Jahr
Bis 202422.000 €50.000 €
Ab 202525.000 €100.000 €

Vorjahresumsatz unter 25.000 €

Du kannst die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr maximal 25.000 € betragen hat.

Beispiel: 2025 hattest du einen Umsatz von 24.500 €. Du kannst 2026 als Kleinunternehmer arbeiten.

Grenze im laufenden Jahr: 100.000 €

Neu ist die deutlich höhere Grenze für das laufende Jahr: 100.000 € statt 50.000 €.

Wichtig: Sobald du diese Grenze überschreitest, wirst du sofort umsatzsteuerpflichtig - nicht erst im nächsten Jahr!

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Vorteile

  • Weniger Bürokratie: Keine USt-Voranmeldungen, einfachere Buchführung
  • Wettbewerbsvorteil bei Privatkunden: Deine Preise können günstiger sein
  • Zeitsparnis: Weniger Verwaltungsaufwand

Nachteile

  • Kein Vorsteuerabzug: Du kannst die Umsatzsteuer auf Einkäufe nicht zurückholen
  • B2B-Nachteil: Geschäftskunden können keine Vorsteuer aus deinen Rechnungen ziehen
  • Investitionen teurer: Bei größeren Anschaffungen zahlst du 19% mehr

Kleinunternehmerregelung sinnvoll bei:

  • Dienstleistungen für Privatkunden
  • Wenig betrieblichen Ausgaben
  • Umsatz deutlich unter 25.000 €
  • Nebenberuflicher Selbstständigkeit

Regelbesteuerung sinnvoll bei:

  • Überwiegend B2B-Kunden
  • Hohen betrieblichen Ausgaben
  • Geplanten Investitionen
  • Umsatz nahe der Grenze

Kleinunternehmer werden: So geht's

Bei Neugründung

Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kreuzt du an:

  • "Ich nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch"

Als bestehender Unternehmer

Wenn du vorher regulär versteuert hast und jetzt unter 25.000 € Umsatz hast:

  1. Formlose Mitteilung ans Finanzamt
  2. Ab dem Folgejahr als Kleinunternehmer möglich
  3. Achtung: 5-Jahres-Bindung nach Option zur Regelbesteuerung

Pflichten als Kleinunternehmer

Auch ohne Umsatzsteuer musst du:

Rechnungen stellen

Deine Rechnungen müssen enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • Steuernummer (keine USt-IdNr. nötig)
  • Rechnungsnummer und -datum
  • Leistungsbeschreibung und -datum
  • Endbetrag (ohne USt-Ausweis)
  • Hinweis auf § 19 UStG

Formulierung: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Einnahmen aufzeichnen

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen
  • Belege 10 Jahre aufbewahren
  • Einkommensteuererklärung abgeben

Was ändert sich bei der EU-Kleinunternehmerregelung?

Ab 2025 gibt es eine EU-weite Kleinunternehmerregelung. Damit können Kleinunternehmer auch im EU-Ausland von der Befreiung profitieren.

Voraussetzungen:

  • Gesamtumsatz EU-weit maximal 100.000 €
  • Umsatz im Niederlassungsstaat unter nationaler Grenze
  • Registrierung im BZSt-Online-Portal erforderlich

Für wen relevant?

  • Freelancer mit EU-Kunden
  • Online-Dienstleister
  • Digitale Produkte/Kurse für EU-Markt

Wichtig: Für rein nationale Geschäfte ändert sich nichts.

Umsatzgrenze überschritten - was nun?

Sofortige Umsatzsteuerpflicht

Bei Überschreitung der 100.000 €-Grenze im laufenden Jahr:

  1. Ab der überschreitenden Rechnung wird Umsatzsteuer fällig
  2. Du musst dich beim Finanzamt melden
  3. USt-Voranmeldungen werden erforderlich
  4. Rückwirkende Korrektur der überschreitenden Rechnung

Praktisches Beispiel

Du hast am 15. September bereits 98.000 € Umsatz. Am 20. September kommt ein Auftrag über 5.000 €.

  • Rechnungen bis 100.000 € (also für ~2.000 €): ohne USt
  • Der überschreitende Betrag (3.000 €): mit 19% USt
  • Ab diesem Zeitpunkt: reguläre Besteuerung

Häufige Fehler vermeiden

1. Umsatzgrenze falsch berechnen

Richtig: Gesamtumsatz = alle steuerbaren Umsätze

Falsch: Nur umsatzsteuerpflichtige Umsätze zählen

Auch steuerfreie Umsätze (z.B. bestimmte Heilberufe) zählen zur Grenze!

2. USt auf Rechnungen vergessen

Als Kleinunternehmer niemals Umsatzsteuer ausweisen! Wenn du 19% auf einer Rechnung ausweist, schuldest du diese dem Finanzamt.

3. Vorsteuer trotzdem abziehen wollen

Kein Vorsteuerabzug als Kleinunternehmer - auch nicht bei größeren Anschaffungen.

4. Grenzen verwechseln

  • 25.000 € = Vorjahresgrenze (entscheidet, ob du 2026 Kleinunternehmer sein kannst)
  • 100.000 € = Grenze für das laufende Jahr (Überschreitung = sofort umsatzsteuerpflichtig)

Buchhaltung für Kleinunternehmer mit taxfinito

Auch als Kleinunternehmer musst du deine Einnahmen ordentlich dokumentieren:

  • Automatische Kategorisierung deiner Einnahmen und Ausgaben
  • EÜR-Übersicht für die Steuererklärung
  • Belegerfassung digital und GoBD-konform
  • Umsatztracking mit Warnung bei Annäherung an die Grenze

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • BMF-Schreiben vom 18.03.2025 - Sonderregelung für Kleinunternehmer
  • § 19 UStG - Besteuerung der Kleinunternehmer
  • § 19a UStG (neu) - EU-Kleinunternehmerregelung
  • Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) - Anhebung der Umsatzgrenzen
  • EU-Richtlinie 2020/285 - EU-weite Kleinunternehmerregelung

*Stand: Februar 2026. Steuerrecht kann sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater.*

Mehr zum Thema:

Tags:

KleinunternehmerregelungUmsatzsteuerFreiberufler§19 UStGKleinunternehmer

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