Kleinunternehmerregelung 2026: Neue Grenzen und was sich ändert
Die Kleinunternehmerregelung wurde 2025 grundlegend geändert. Neue Umsatzgrenzen, EU-Regelungen und was Freiberufler jetzt wissen müssen.
Dr. Florian Steiner
Gründer von taxfinito
Das Wichtigste in Kürze
Ab 2025 gelten neue Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung:
- Vorjahresumsatz: maximal 25.000 € (vorher 22.000 €)
- Laufendes Jahr: maximal 100.000 € (vorher 50.000 €)
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit dich von der Umsatzsteuer - du musst keine USt auf Rechnungen ausweisen und keine USt-Voranmeldungen abgeben.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet:
- Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus
- Deine Rechnungen enthalten den Hinweis: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet"
- Du gibst keine USt-Voranmeldungen ab
- Du kannst keinen Vorsteuerabzug geltend machen
Die neuen Grenzen ab 2025
| Jahr | Vorjahresgrenze | Grenze laufendes Jahr |
|---|---|---|
| Bis 2024 | 22.000 € | 50.000 € |
| Ab 2025 | 25.000 € | 100.000 € |
Vorjahresumsatz unter 25.000 €
Du kannst die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr maximal 25.000 € betragen hat.
Beispiel: 2025 hattest du einen Umsatz von 24.500 €. Du kannst 2026 als Kleinunternehmer arbeiten.
Grenze im laufenden Jahr: 100.000 €
Neu ist die deutlich höhere Grenze für das laufende Jahr: 100.000 € statt 50.000 €.
Wichtig: Sobald du diese Grenze überschreitest, wirst du sofort umsatzsteuerpflichtig - nicht erst im nächsten Jahr!
Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Vorteile
- Weniger Bürokratie: Keine USt-Voranmeldungen, einfachere Buchführung
- Wettbewerbsvorteil bei Privatkunden: Deine Preise können günstiger sein
- Zeitsparnis: Weniger Verwaltungsaufwand
Nachteile
- Kein Vorsteuerabzug: Du kannst die Umsatzsteuer auf Einkäufe nicht zurückholen
- B2B-Nachteil: Geschäftskunden können keine Vorsteuer aus deinen Rechnungen ziehen
- Investitionen teurer: Bei größeren Anschaffungen zahlst du 19% mehr
Kleinunternehmerregelung sinnvoll bei:
- Dienstleistungen für Privatkunden
- Wenig betrieblichen Ausgaben
- Umsatz deutlich unter 25.000 €
- Nebenberuflicher Selbstständigkeit
Regelbesteuerung sinnvoll bei:
- Überwiegend B2B-Kunden
- Hohen betrieblichen Ausgaben
- Geplanten Investitionen
- Umsatz nahe der Grenze
Kleinunternehmer werden: So geht's
Bei Neugründung
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kreuzt du an:
- "Ich nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch"
Als bestehender Unternehmer
Wenn du vorher regulär versteuert hast und jetzt unter 25.000 € Umsatz hast:
- Formlose Mitteilung ans Finanzamt
- Ab dem Folgejahr als Kleinunternehmer möglich
- Achtung: 5-Jahres-Bindung nach Option zur Regelbesteuerung
Pflichten als Kleinunternehmer
Auch ohne Umsatzsteuer musst du:
Rechnungen stellen
Deine Rechnungen müssen enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift
- Steuernummer (keine USt-IdNr. nötig)
- Rechnungsnummer und -datum
- Leistungsbeschreibung und -datum
- Endbetrag (ohne USt-Ausweis)
- Hinweis auf § 19 UStG
Formulierung: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Einnahmen aufzeichnen
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen
- Belege 10 Jahre aufbewahren
- Einkommensteuererklärung abgeben
Was ändert sich bei der EU-Kleinunternehmerregelung?
Ab 2025 gibt es eine EU-weite Kleinunternehmerregelung. Damit können Kleinunternehmer auch im EU-Ausland von der Befreiung profitieren.
Voraussetzungen:
- Gesamtumsatz EU-weit maximal 100.000 €
- Umsatz im Niederlassungsstaat unter nationaler Grenze
- Registrierung im BZSt-Online-Portal erforderlich
Für wen relevant?
- Freelancer mit EU-Kunden
- Online-Dienstleister
- Digitale Produkte/Kurse für EU-Markt
Wichtig: Für rein nationale Geschäfte ändert sich nichts.
Umsatzgrenze überschritten - was nun?
Sofortige Umsatzsteuerpflicht
Bei Überschreitung der 100.000 €-Grenze im laufenden Jahr:
- Ab der überschreitenden Rechnung wird Umsatzsteuer fällig
- Du musst dich beim Finanzamt melden
- USt-Voranmeldungen werden erforderlich
- Rückwirkende Korrektur der überschreitenden Rechnung
Praktisches Beispiel
Du hast am 15. September bereits 98.000 € Umsatz. Am 20. September kommt ein Auftrag über 5.000 €.
- Rechnungen bis 100.000 € (also für ~2.000 €): ohne USt
- Der überschreitende Betrag (3.000 €): mit 19% USt
- Ab diesem Zeitpunkt: reguläre Besteuerung
Häufige Fehler vermeiden
1. Umsatzgrenze falsch berechnen
Richtig: Gesamtumsatz = alle steuerbaren Umsätze
Falsch: Nur umsatzsteuerpflichtige Umsätze zählen
Auch steuerfreie Umsätze (z.B. bestimmte Heilberufe) zählen zur Grenze!
2. USt auf Rechnungen vergessen
Als Kleinunternehmer niemals Umsatzsteuer ausweisen! Wenn du 19% auf einer Rechnung ausweist, schuldest du diese dem Finanzamt.
3. Vorsteuer trotzdem abziehen wollen
Kein Vorsteuerabzug als Kleinunternehmer - auch nicht bei größeren Anschaffungen.
4. Grenzen verwechseln
- 25.000 € = Vorjahresgrenze (entscheidet, ob du 2026 Kleinunternehmer sein kannst)
- 100.000 € = Grenze für das laufende Jahr (Überschreitung = sofort umsatzsteuerpflichtig)
Buchhaltung für Kleinunternehmer mit taxfinito
Auch als Kleinunternehmer musst du deine Einnahmen ordentlich dokumentieren:
- Automatische Kategorisierung deiner Einnahmen und Ausgaben
- EÜR-Übersicht für die Steuererklärung
- Belegerfassung digital und GoBD-konform
- Umsatztracking mit Warnung bei Annäherung an die Grenze
Quellen und Rechtsgrundlagen
- BMF-Schreiben vom 18.03.2025 - Sonderregelung für Kleinunternehmer
- § 19 UStG - Besteuerung der Kleinunternehmer
- § 19a UStG (neu) - EU-Kleinunternehmerregelung
- Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) - Anhebung der Umsatzgrenzen
- EU-Richtlinie 2020/285 - EU-weite Kleinunternehmerregelung
*Stand: Februar 2026. Steuerrecht kann sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater.*
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