Umsatzsteuer auf Rechnungen: 7%, 19% oder 0%?
Welcher Umsatzsteuersatz gilt für welche Leistung? Übersicht über 19%, 7% und steuerfreie Umsätze für Freelancer.
Dr. Florian Steiner
Gründer von taxfinito
Die drei Umsatzsteuersätze
| Steuersatz | Bezeichnung | Anwendung |
|---|---|---|
| 19% | Regelsteuersatz | Standard für die meisten Leistungen |
| 7% | Ermäßigter Satz | Bestimmte Güter und Leistungen |
| 0% | Steuerfrei | Bestimmte Berufe und Exporte |
Der Regelsteuersatz: 19%
19% gilt für fast alle Leistungen, die du als Freelancer erbringst:
- Beratungsleistungen
- Programmierung und IT-Dienstleistungen
- Design und Grafikdesign
- Marketing und Werbung
- Übersetzungen (außer Literatur)
- Fotografie (außer Kunst)
- Unternehmensberatung
Beispielrechnung:
- Netto: 1.000 €
- USt 19%: 190 €
- Brutto: 1.190 €
Der ermäßigte Steuersatz: 7%
7% gilt für ausgewählte Leistungen:
Kreative Leistungen (unter Bedingungen)
- Urheberrechtliche Nutzungsrechte
- Künstlerische Fotografien
- Literarische Übersetzungen
- Kunstwerke (mit Nachweis der künstlerischen Tätigkeit)
Medien und Bildung
- Bücher und E-Books
- Zeitungen und Zeitschriften
- Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen
- Bestimmte Fortbildungen
Tipp für Kreative
Wenn du Nutzungsrechte einräumst (z.B. als Designer oder Fotograf), können diese mit 7% besteuert werden:
- Nutzungsrecht an Fotos → 7%
- Fotografische Dienstleistung → 19%
Wichtig: Nur die Nutzungsrechte-Einräumung ist begünstigt, nicht die Erstellung!
Steuerfreie Umsätze: 0%
Befreite Berufe (§ 4 UStG)
Diese Berufsgruppen sind von der Umsatzsteuer befreit:
- Ärzte und Zahnärzte (Heilbehandlung)
- Physiotherapeuten, Heilpraktiker
- Hebammen
- Versicherungsvermittler
- Bestimmte Bildungsleistungen
Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen
- Lieferungen in Drittländer (USA, Schweiz, etc.)
- Lieferungen an Unternehmer in anderen EU-Ländern
Achtung: Auch steuerfreie Umsätze müssen in der USt-Erklärung angegeben werden!
So wählst du den richtigen Steuersatz
Schritt 1: Prüfe deine Berufsgruppe
Bist du Arzt, Versicherungsvermittler oder ein anderer steuerbefreiter Beruf? → 0%
Schritt 2: Prüfe die Art der Leistung
Geht es um Nutzungsrechte, Bücher, Kunst? → Möglicherweise 7%
Schritt 3: Im Zweifel: 19%
Wenn du unsicher bist, nimm 19%. Das ist immer zulässig - zu wenig USt auszuweisen dagegen nicht!
Häufige Fehler
1. Falsch ermäßigt
Nicht alles Kreative ist mit 7% begünstigt! Ein Logo-Design ist 19%, die Einräumung von Nutzungsrechten am Logo kann 7% sein.
2. Kleinunternehmer verwechselt
Kleinunternehmer weisen 0% aus - aber das ist nicht "steuerfrei", sondern "keine USt-Ausweis erlaubt". Der Unterschied ist wichtig für die Rechnung!
3. EU-Lieferungen ohne USt-IdNr.
Bei Lieferungen an EU-Unternehmen ohne gültige USt-IdNr. musst du trotzdem 19% berechnen!
Auf der Rechnung angeben
| Situation | Rechnungshinweis |
|---|---|
| 19% USt | "zzgl. 19% USt: XX €" |
| 7% USt | "zzgl. 7% USt: XX €" |
| Steuerfrei (§ 4) | "Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. X UStG" |
| Kleinunternehmer | "Kein Ausweis von USt nach § 19 UStG" |
| Reverse Charge | "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" |
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