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Steuern12. Dezember 20253 Min. Lesezeit

Umsatzsteuer auf Rechnungen: 7%, 19% oder 0%?

Welcher Umsatzsteuersatz gilt für welche Leistung? Übersicht über 19%, 7% und steuerfreie Umsätze für Freelancer.

Dr. Florian Steiner

Gründer von taxfinito

Die drei Umsatzsteuersätze

SteuersatzBezeichnungAnwendung
19%RegelsteuersatzStandard für die meisten Leistungen
7%Ermäßigter SatzBestimmte Güter und Leistungen
0%SteuerfreiBestimmte Berufe und Exporte

Der Regelsteuersatz: 19%

19% gilt für fast alle Leistungen, die du als Freelancer erbringst:

  • Beratungsleistungen
  • Programmierung und IT-Dienstleistungen
  • Design und Grafikdesign
  • Marketing und Werbung
  • Übersetzungen (außer Literatur)
  • Fotografie (außer Kunst)
  • Unternehmensberatung

Beispielrechnung:

  • Netto: 1.000 €
  • USt 19%: 190 €
  • Brutto: 1.190 €

Der ermäßigte Steuersatz: 7%

7% gilt für ausgewählte Leistungen:

Kreative Leistungen (unter Bedingungen)

  • Urheberrechtliche Nutzungsrechte
  • Künstlerische Fotografien
  • Literarische Übersetzungen
  • Kunstwerke (mit Nachweis der künstlerischen Tätigkeit)

Medien und Bildung

  • Bücher und E-Books
  • Zeitungen und Zeitschriften
  • Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen
  • Bestimmte Fortbildungen

Tipp für Kreative

Wenn du Nutzungsrechte einräumst (z.B. als Designer oder Fotograf), können diese mit 7% besteuert werden:

  • Nutzungsrecht an Fotos → 7%
  • Fotografische Dienstleistung → 19%

Wichtig: Nur die Nutzungsrechte-Einräumung ist begünstigt, nicht die Erstellung!

Steuerfreie Umsätze: 0%

Befreite Berufe (§ 4 UStG)

Diese Berufsgruppen sind von der Umsatzsteuer befreit:

  • Ärzte und Zahnärzte (Heilbehandlung)
  • Physiotherapeuten, Heilpraktiker
  • Hebammen
  • Versicherungsvermittler
  • Bestimmte Bildungsleistungen

Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen

  • Lieferungen in Drittländer (USA, Schweiz, etc.)
  • Lieferungen an Unternehmer in anderen EU-Ländern

Achtung: Auch steuerfreie Umsätze müssen in der USt-Erklärung angegeben werden!

So wählst du den richtigen Steuersatz

Schritt 1: Prüfe deine Berufsgruppe

Bist du Arzt, Versicherungsvermittler oder ein anderer steuerbefreiter Beruf? → 0%

Schritt 2: Prüfe die Art der Leistung

Geht es um Nutzungsrechte, Bücher, Kunst? → Möglicherweise 7%

Schritt 3: Im Zweifel: 19%

Wenn du unsicher bist, nimm 19%. Das ist immer zulässig - zu wenig USt auszuweisen dagegen nicht!

Häufige Fehler

1. Falsch ermäßigt

Nicht alles Kreative ist mit 7% begünstigt! Ein Logo-Design ist 19%, die Einräumung von Nutzungsrechten am Logo kann 7% sein.

2. Kleinunternehmer verwechselt

Kleinunternehmer weisen 0% aus - aber das ist nicht "steuerfrei", sondern "keine USt-Ausweis erlaubt". Der Unterschied ist wichtig für die Rechnung!

3. EU-Lieferungen ohne USt-IdNr.

Bei Lieferungen an EU-Unternehmen ohne gültige USt-IdNr. musst du trotzdem 19% berechnen!

Auf der Rechnung angeben

SituationRechnungshinweis
19% USt"zzgl. 19% USt: XX €"
7% USt"zzgl. 7% USt: XX €"
Steuerfrei (§ 4)"Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. X UStG"
Kleinunternehmer"Kein Ausweis von USt nach § 19 UStG"
Reverse Charge"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"

Tags:

UmsatzsteuerSteuersatz19%7%Rechnungen

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