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Steuern12. Januar 20263 Min. Lesezeit

Vorsteuerabzug: Berechnung & häufige Fehler vermeiden

So berechnest du den Vorsteuerabzug richtig. Welche Ausgaben sind vorsteuerabzugsfähig und welche Fehler solltest du vermeiden?

Dr. Florian Steiner

Gründer von taxfinito

Was ist der Vorsteuerabzug?

Der Vorsteuerabzug bedeutet: Du kannst die Umsatzsteuer, die du bei geschäftlichen Einkäufen bezahlt hast, vom Finanzamt zurückbekommen.

Einfaches Beispiel:

  • Du kaufst einen Laptop für 1.190 € brutto (1.000 € netto + 190 € USt)
  • Die 190 € Umsatzsteuer = deine "Vorsteuer"
  • Diese 190 € kannst du vom Finanzamt zurückfordern

Wie funktioniert der Vorsteuerabzug?

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung rechnest du:

Zahllast = Eingenommene USt − Gezahlte Vorsteuer

Ist das Ergebnis positiv, zahlst du ans Finanzamt.

Ist das Ergebnis negativ, bekommst du Geld zurück!

Beispiel März:

  • Einnahmen: 5.000 € netto + 950 € USt
  • Ausgaben: 2.000 € netto + 380 € VSt
  • Zahllast: 950 € − 380 € = 570 € ans Finanzamt

Wer hat Anspruch auf Vorsteuerabzug?

Vorsteuerabzugsberechtigt bist du, wenn:

  1. Du regelbesteuert bist (nicht Kleinunternehmer nach § 19 UStG)
  2. Die Leistung für dein Unternehmen bezogen wurde
  3. Du eine ordnungsgemäße Rechnung hast

Achtung: Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerausweis haben keinen Vorsteuerabzug!

Welche Ausgaben sind vorsteuerabzugsfähig?

Voller Vorsteuerabzug:

  • Büroausstattung und Arbeitsmittel
  • Software und IT-Equipment
  • Büromaterial
  • Fachliteratur
  • Fortbildungen (wenn betrieblich)
  • Telefon und Internet (betrieblicher Anteil)
  • Reisekosten (Bahn, Flug, Hotel)

Eingeschränkter Vorsteuerabzug:

  • Bewirtung: nur 70% der Kosten absetzbar, aber 100% Vorsteuer
  • Firmenwagen: abhängig von Privatnutzung
  • Geschenke: nur bis 50 € netto pro Person/Jahr

Kein Vorsteuerabzug:

  • Private Ausgaben
  • Versicherungen (umsatzsteuerfrei)
  • Bankgebühren (umsatzsteuerfrei)
  • Kleinbetragsrechnungen ohne USt-Ausweis

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Eine ordnungsgemäße Rechnung muss enthalten:

  1. Name und Anschrift des Leistenden
  2. Name und Anschrift des Empfängers
  3. Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden
  4. Rechnungsdatum
  5. Fortlaufende Rechnungsnummer
  6. Art und Umfang der Leistung
  7. Zeitpunkt der Leistung
  8. Nettobetrag
  9. Steuersatz (7% oder 19%)
  10. Steuerbetrag
  11. Bruttobetrag

Fehlt eine Angabe? Fordere eine korrigierte Rechnung an!

Häufige Fehler beim Vorsteuerabzug

1. Fehlende oder fehlerhafte Rechnungen

Ohne korrekte Rechnung kein Vorsteuerabzug. Prüfe jede Eingangsrechnung!

2. Private Ausgaben absetzen

Das Finanzamt prüft genau. Nur betriebliche Ausgaben sind absetzbar.

3. Kleinunternehmer-Rechnungen

Von Kleinunternehmern (§ 19 UStG) erhältst du keine USt-Ausweis → kein Vorsteuerabzug.

4. Zeitpunkt falsch

Vorsteuer kann nur geltend gemacht werden, wenn:

  • Die Leistung erbracht wurde UND
  • Du die Rechnung hast

5. Mischnutzung nicht dokumentiert

Bei Geräten mit privater Nutzung (Handy, Laptop) nur den betrieblichen Anteil abziehen.

Vorsteuerabzug automatisieren mit taxfinito

taxfinito macht den Vorsteuerabzug einfach:

  • Automatische Erkennung der Vorsteuer auf Rechnungen
  • Kategorisierung nach abzugsfähig/nicht abzugsfähig
  • Berechnung für die USt-Voranmeldung
  • Hinweise bei fehlenden Rechnungsangaben

Tags:

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