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Steuern2. Januar 20263 Min. Lesezeit

Welche Ausgaben kann ich als Freelancer absetzen?

Vollständige Liste: Diese Betriebsausgaben kannst du als Freelancer von der Steuer absetzen und damit Steuern sparen.

Dr. Florian Steiner

Gründer von taxfinito

Kurzantwort

Als Freelancer kannst du alle Ausgaben absetzen, die betrieblich veranlasst sind. Die wichtigsten Kategorien:

  • Arbeitszimmer und Büro
  • Arbeitsmittel und IT
  • Kommunikation und Internet
  • Fahrt- und Reisekosten
  • Fortbildung und Fachliteratur
  • Versicherungen und Vorsorge

Vollständige Liste absetzbare Ausgaben

1. Arbeitszimmer und Büro

AusgabeAbsetzbar
Häusliches ArbeitszimmerBis 1.260 €/Jahr pauschal ODER anteilige Kosten
Büromiete100%
Nebenkosten (Strom, Heizung)Anteilig oder 100% bei separatem Büro
Büromöbel100% (über 1.000 € abschreiben)
Büromaterial100%

2. Arbeitsmittel und IT

AusgabeAbsetzbar
Computer/Laptop100% (über 1.000 € abschreiben)
Monitor, Tastatur, Maus100%
Software und Lizenzen100%
Smartphone (betrieblich)Betrieblicher Anteil
Drucker, Scanner100%

Hinweis: Bei Geräten mit privater Nutzung nur den betrieblichen Anteil ansetzen (z.B. 60%).

3. Kommunikation

AusgabeAbsetzbar
InternetanschlussBetrieblicher Anteil (oft 50-100%)
Telefon/HandyBetrieblicher Anteil
Webhosting, Domains100%
Software-Abos (Zoom, etc.)100%

4. Fahrt- und Reisekosten

AusgabeAbsetzbar
Fahrten zum Kunden0,30 €/km oder tatsächliche Kosten
Öffentliche Verkehrsmittel100%
Übernachtung (Dienstreise)100%
VerpflegungsmehraufwandPauschalen (14 €/28 €)
Parkgebühren (betrieblich)100%

5. Fortbildung und Literatur

AusgabeAbsetzbar
Seminare und Kurse100%
Online-Kurse100%
Fachbücher und Zeitschriften100%
Konferenzen und Messen100% inkl. Reisekosten

6. Versicherungen

VersicherungAbsetzbar
Berufshaftpflicht100%
Rechtsschutz (betrieblich)100%
KrankenversicherungAls Sonderausgabe
RentenversicherungAls Sonderausgabe

7. Weitere Ausgaben

AusgabeAbsetzbar
Buchhaltungssoftware100%
Steuerberaterkosten100% (betrieblicher Teil)
Kontoführungsgebühren (Geschäftskonto)100%
Werbung und Marketing100%
Geschenke an KundenBis 50 €/Person/Jahr
Bewirtung70% (100% Vorsteuerabzug)

Was ist NICHT absetzbar?

  • Rein private Ausgaben
  • Kleidung (auch wenn nur beruflich getragen)
  • Bußgelder und Strafen
  • Private Krankenversicherungsbeiträge (nicht als Betriebsausgabe, aber als Sonderausgabe)
  • Private Lebenshaltungskosten

Tipp: Belege sammeln

Ohne Beleg keine Absetzung! Sammle alle Quittungen und Rechnungen. Mit taxfinito geht das automatisch - einfach Belege hochladen und kategorisieren lassen.

Tags:

BetriebsausgabenSteuern sparenAbsetzbarFreelancerAusgaben

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