Homeoffice-Pauschale 2026: Bis zu 1.260 € absetzen
Die Homeoffice-Pauschale für Freiberufler: 6 € pro Tag, maximal 1.260 € pro Jahr. Voraussetzungen, Berechnung und Nachweis.
Dr. Florian Steiner
Gründer von taxfinito
Das Wichtigste in Kürze
Die Homeoffice-Pauschale beträgt:
- 6 € pro Tag im Homeoffice
- Maximal 210 Tage pro Jahr ansetzbar
- Bis zu 1.260 € jährlich absetzbar
Als Freiberufler kannst du die Homeoffice-Pauschale nutzen, wenn du von zu Hause aus arbeitest - auch ohne separates Arbeitszimmer.
Was ist die Homeoffice-Pauschale?
Die Homeoffice-Pauschale wurde 2023 dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert. Sie ersetzt oder ergänzt den Abzug für ein häusliches Arbeitszimmer und ist besonders für Freiberufler ohne separates Arbeitszimmer interessant.
Die Zahlen im Überblick
| Pauschale | Betrag |
|---|---|
| Pro Tag | 6 € |
| Maximale Tage | 210 |
| Maximaler Jahresbetrag | 1.260 € |
Wichtig: Die Pauschale ist ein Jahreshöchstbetrag. Auch wenn du mehr als 210 Tage im Homeoffice arbeitest, kannst du maximal 1.260 € absetzen.
Wer kann die Homeoffice-Pauschale nutzen?
Voraussetzungen
- Du arbeitest zu Hause - an mindestens einem Tag überwiegend von zu Hause aus
- Keine andere Arbeitsstätte an diesem Tag - du warst nicht im Büro, beim Kunden, etc.
- Betriebliche/berufliche Tätigkeit - private Nutzung zählt nicht
Besonders geeignet für:
- Freiberufler ohne separates Arbeitszimmer
- Freelancer im Coworking-Mix (teils Homeoffice, teils außer Haus)
- Selbstständige mit Kundenterminen (Homeoffice an den anderen Tagen)
Homeoffice-Pauschale vs. Arbeitszimmer
Du hast die Wahl zwischen:
1. Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag)
Vorteile:
- Kein separates Arbeitszimmer nötig
- Kein Nachweis der tatsächlichen Kosten
- Einfache Dokumentation
Nachteile:
- Maximal 1.260 € pro Jahr
- Keine höheren Kosten absetzbar
2. Häusliches Arbeitszimmer (bis zu 1.260 € oder unbegrenzt)
Abzugsfähig bis 1.260 €/Jahr wenn:
- Ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist
- Es nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet
Voller Abzug möglich wenn:
- Das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit bildet
- Beispiel: Freiberuflicher Texter ohne Kundenbesuche
Voraussetzungen Arbeitszimmer:
- Separater, abgeschlossener Raum
- Nahezu ausschließlich berufliche Nutzung (>90%)
- Privates Durchgangszimmer oder Arbeitsecke reicht nicht
Entscheidungshilfe
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Kein separates Zimmer | Homeoffice-Pauschale |
| Arbeitszimmer, nicht Mittelpunkt | Vergleichen (max. 1.260 € vs. anteilige Kosten) |
| Arbeitszimmer ist Mittelpunkt | Tatsächliche Kosten (wenn > 1.260 €) |
So berechnest du die Homeoffice-Pauschale
Schritt 1: Tage zählen
Zähle alle Tage, an denen du überwiegend (mehr als 50% der Arbeitszeit) im Homeoffice gearbeitet hast.
Zählt:
- Volle Arbeitstage zu Hause
- Tage mit Videokonferenzen von zu Hause
- Tage mit kurzen Erledigungen, aber überwiegend Homeoffice
Zählt nicht:
- Tage mit Kundenterminen außer Haus
- Tage im Coworking Space
- Tage mit überwiegender Tätigkeit außer Haus
Schritt 2: Berechnen
Formel: Homeoffice-Tage × 6 € = Absetzbare Pauschale
Beispiel:
- 180 Homeoffice-Tage im Jahr
- 180 × 6 € = 1.080 €
Beispiel mit Maximum:
- 250 Homeoffice-Tage im Jahr
- 250 × 6 € = 1.500 € → Maximum 1.260 €
Schritt 3: In EÜR eintragen
In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung trägst du die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe ein.
Dokumentation und Nachweis
Was du aufzeichnen solltest
Führe eine einfache Aufstellung der Homeoffice-Tage:
- Datum
- Homeoffice (ja/nein)
- Optional: Kurze Notiz zur Tätigkeit
Tipp: Ein einfaches Excel oder Kalender-Tool reicht aus.
Bei Prüfung nachweisen
Das Finanzamt kann verlangen:
- Aufstellung der Homeoffice-Tage
- Plausibilitätsprüfung (z.B. Abgleich mit Kundenrechnungen, Fahrtenbuch)
Wichtig: Du musst keine Belege für Strom, Miete etc. sammeln - das ist der Vorteil der Pauschale!
Kombination mit anderen Abzügen
Was zusätzlich absetzbar ist
Die Homeoffice-Pauschale deckt nur die Raumkosten ab. Du kannst zusätzlich absetzen:
- Arbeitsmittel: Computer, Schreibtisch, Bürostuhl
- Telefon/Internet: Betrieblicher Anteil (pauschal 20% oder Nachweis)
- Büromaterial: Papier, Stifte, Druckerpatronen
- Software: Lizenzen, Cloud-Dienste
Was nicht kombinierbar ist
- Homeoffice-Pauschale UND Arbeitszimmerkosten für denselben Zeitraum
- Entscheidung gilt für das gesamte Jahr
Häufige Fehler vermeiden
1. Tage falsch zählen
Falsch: Jeden Tag mit etwas Homeoffice-Arbeit ansetzen
Richtig: Nur Tage mit überwiegender Homeoffice-Tätigkeit
2. Nachweis vergessen
Falsch: Einfach 210 Tage angeben ohne Dokumentation
Richtig: Laufende Aufzeichnung der Homeoffice-Tage
3. Wochenenden mitzählen
Falsch: Samstag/Sonntag automatisch als Homeoffice zählen
Richtig: Nur tatsächliche Arbeitstage (auch am Wochenende, wenn gearbeitet)
4. Mit Arbeitszimmer kombinieren
Falsch: Pauschale + anteilige Mietkosten für Arbeitszimmer
Richtig: Entweder Pauschale ODER Arbeitszimmer
Praxisbeispiel: Freelance-Designer
Situation:
- Arbeitet überwiegend von zu Hause
- Gelegentlich Kundentermine (ca. 30 Tage/Jahr)
- Kein separates Arbeitszimmer
Berechnung:
- Arbeitstage im Jahr: ca. 250
- Minus Kundentermine: 30
- Homeoffice-Tage: 220 → Maximum 210 anrechenbar
- Absetzbar: 210 × 6 € = 1.260 €
Zusätzlich absetzbar:
- MacBook Pro (anteilig): 400 €
- Monitor: 300 €
- Software-Lizenzen: 200 €
- Internet (20%): 120 €
- Gesamt: 2.280 € Betriebsausgaben für Homeoffice
Homeoffice-Dokumentation mit taxfinito
taxfinito hilft dir bei der Dokumentation:
- Automatische Kategorisierung von Arbeitsmitteln und Bürokosten
- Homeoffice-Tagebuch zur einfachen Erfassung der Tage
- EÜR-Übersicht mit separatem Homeoffice-Bereich
- Vorbereitung Steuererklärung mit allen relevanten Daten
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG - Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 210 Tage)
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG - Häusliches Arbeitszimmer
- Jahressteuergesetz 2022 - Entfristung der Homeoffice-Pauschale
- BMF-Schreiben vom 15.08.2023 - Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice
*Stand: Februar 2026. Steuerrecht kann sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater.*
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