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Steuern5. Februar 20265 Min. Lesezeit

Homeoffice-Pauschale 2026: Bis zu 1.260 € absetzen

Die Homeoffice-Pauschale für Freiberufler: 6 € pro Tag, maximal 1.260 € pro Jahr. Voraussetzungen, Berechnung und Nachweis.

Dr. Florian Steiner

Gründer von taxfinito

Das Wichtigste in Kürze

Die Homeoffice-Pauschale beträgt:

  • 6 € pro Tag im Homeoffice
  • Maximal 210 Tage pro Jahr ansetzbar
  • Bis zu 1.260 € jährlich absetzbar

Als Freiberufler kannst du die Homeoffice-Pauschale nutzen, wenn du von zu Hause aus arbeitest - auch ohne separates Arbeitszimmer.

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale wurde 2023 dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert. Sie ersetzt oder ergänzt den Abzug für ein häusliches Arbeitszimmer und ist besonders für Freiberufler ohne separates Arbeitszimmer interessant.

Die Zahlen im Überblick

PauschaleBetrag
Pro Tag6 €
Maximale Tage210
Maximaler Jahresbetrag1.260 €

Wichtig: Die Pauschale ist ein Jahreshöchstbetrag. Auch wenn du mehr als 210 Tage im Homeoffice arbeitest, kannst du maximal 1.260 € absetzen.

Wer kann die Homeoffice-Pauschale nutzen?

Voraussetzungen

  1. Du arbeitest zu Hause - an mindestens einem Tag überwiegend von zu Hause aus
  2. Keine andere Arbeitsstätte an diesem Tag - du warst nicht im Büro, beim Kunden, etc.
  3. Betriebliche/berufliche Tätigkeit - private Nutzung zählt nicht

Besonders geeignet für:

  • Freiberufler ohne separates Arbeitszimmer
  • Freelancer im Coworking-Mix (teils Homeoffice, teils außer Haus)
  • Selbstständige mit Kundenterminen (Homeoffice an den anderen Tagen)

Homeoffice-Pauschale vs. Arbeitszimmer

Du hast die Wahl zwischen:

1. Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag)

Vorteile:

  • Kein separates Arbeitszimmer nötig
  • Kein Nachweis der tatsächlichen Kosten
  • Einfache Dokumentation

Nachteile:

  • Maximal 1.260 € pro Jahr
  • Keine höheren Kosten absetzbar

2. Häusliches Arbeitszimmer (bis zu 1.260 € oder unbegrenzt)

Abzugsfähig bis 1.260 €/Jahr wenn:

  • Ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist
  • Es nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet

Voller Abzug möglich wenn:

  • Das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit bildet
  • Beispiel: Freiberuflicher Texter ohne Kundenbesuche

Voraussetzungen Arbeitszimmer:

  • Separater, abgeschlossener Raum
  • Nahezu ausschließlich berufliche Nutzung (>90%)
  • Privates Durchgangszimmer oder Arbeitsecke reicht nicht

Entscheidungshilfe

SituationEmpfehlung
Kein separates ZimmerHomeoffice-Pauschale
Arbeitszimmer, nicht MittelpunktVergleichen (max. 1.260 € vs. anteilige Kosten)
Arbeitszimmer ist MittelpunktTatsächliche Kosten (wenn > 1.260 €)

So berechnest du die Homeoffice-Pauschale

Schritt 1: Tage zählen

Zähle alle Tage, an denen du überwiegend (mehr als 50% der Arbeitszeit) im Homeoffice gearbeitet hast.

Zählt:

  • Volle Arbeitstage zu Hause
  • Tage mit Videokonferenzen von zu Hause
  • Tage mit kurzen Erledigungen, aber überwiegend Homeoffice

Zählt nicht:

  • Tage mit Kundenterminen außer Haus
  • Tage im Coworking Space
  • Tage mit überwiegender Tätigkeit außer Haus

Schritt 2: Berechnen

Formel: Homeoffice-Tage × 6 € = Absetzbare Pauschale

Beispiel:

  • 180 Homeoffice-Tage im Jahr
  • 180 × 6 € = 1.080 €

Beispiel mit Maximum:

  • 250 Homeoffice-Tage im Jahr
  • 250 × 6 € = 1.500 € → Maximum 1.260 €

Schritt 3: In EÜR eintragen

In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung trägst du die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe ein.

Dokumentation und Nachweis

Was du aufzeichnen solltest

Führe eine einfache Aufstellung der Homeoffice-Tage:

  • Datum
  • Homeoffice (ja/nein)
  • Optional: Kurze Notiz zur Tätigkeit

Tipp: Ein einfaches Excel oder Kalender-Tool reicht aus.

Bei Prüfung nachweisen

Das Finanzamt kann verlangen:

  • Aufstellung der Homeoffice-Tage
  • Plausibilitätsprüfung (z.B. Abgleich mit Kundenrechnungen, Fahrtenbuch)

Wichtig: Du musst keine Belege für Strom, Miete etc. sammeln - das ist der Vorteil der Pauschale!

Kombination mit anderen Abzügen

Was zusätzlich absetzbar ist

Die Homeoffice-Pauschale deckt nur die Raumkosten ab. Du kannst zusätzlich absetzen:

  • Arbeitsmittel: Computer, Schreibtisch, Bürostuhl
  • Telefon/Internet: Betrieblicher Anteil (pauschal 20% oder Nachweis)
  • Büromaterial: Papier, Stifte, Druckerpatronen
  • Software: Lizenzen, Cloud-Dienste

Was nicht kombinierbar ist

  • Homeoffice-Pauschale UND Arbeitszimmerkosten für denselben Zeitraum
  • Entscheidung gilt für das gesamte Jahr

Häufige Fehler vermeiden

1. Tage falsch zählen

Falsch: Jeden Tag mit etwas Homeoffice-Arbeit ansetzen

Richtig: Nur Tage mit überwiegender Homeoffice-Tätigkeit

2. Nachweis vergessen

Falsch: Einfach 210 Tage angeben ohne Dokumentation

Richtig: Laufende Aufzeichnung der Homeoffice-Tage

3. Wochenenden mitzählen

Falsch: Samstag/Sonntag automatisch als Homeoffice zählen

Richtig: Nur tatsächliche Arbeitstage (auch am Wochenende, wenn gearbeitet)

4. Mit Arbeitszimmer kombinieren

Falsch: Pauschale + anteilige Mietkosten für Arbeitszimmer

Richtig: Entweder Pauschale ODER Arbeitszimmer

Praxisbeispiel: Freelance-Designer

Situation:

  • Arbeitet überwiegend von zu Hause
  • Gelegentlich Kundentermine (ca. 30 Tage/Jahr)
  • Kein separates Arbeitszimmer

Berechnung:

  • Arbeitstage im Jahr: ca. 250
  • Minus Kundentermine: 30
  • Homeoffice-Tage: 220 → Maximum 210 anrechenbar
  • Absetzbar: 210 × 6 € = 1.260 €

Zusätzlich absetzbar:

  • MacBook Pro (anteilig): 400 €
  • Monitor: 300 €
  • Software-Lizenzen: 200 €
  • Internet (20%): 120 €
  • Gesamt: 2.280 € Betriebsausgaben für Homeoffice

Homeoffice-Dokumentation mit taxfinito

taxfinito hilft dir bei der Dokumentation:

  • Automatische Kategorisierung von Arbeitsmitteln und Bürokosten
  • Homeoffice-Tagebuch zur einfachen Erfassung der Tage
  • EÜR-Übersicht mit separatem Homeoffice-Bereich
  • Vorbereitung Steuererklärung mit allen relevanten Daten

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG - Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 210 Tage)
  • § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG - Häusliches Arbeitszimmer
  • Jahressteuergesetz 2022 - Entfristung der Homeoffice-Pauschale
  • BMF-Schreiben vom 15.08.2023 - Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice

*Stand: Februar 2026. Steuerrecht kann sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater.*

Mehr zum Thema:

Tags:

Homeoffice-PauschaleBetriebsausgabenFreiberuflerArbeitszimmerSteuern

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